Stand Bebauungsplan Lauffenmühle und Landschaftspark Riedwiesen

Veröffentlicht am 17.09.2025 in Aktuelles
 

https://www.lauchringen.de/fileadmin/_processed_/8/f/csm_Ausschnitt_Masterplan_cd39be6611.png

Am 24.09.2025 soll der inzwischen aus dem Rahmenplan entwickelte Bebauungsplanentwurf für das Lauffenmühlegelände in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats vorgestellt werden. Aktuell wird die Homepage der Gemeinde überarbeitet und nicht alle Informationen sind übersichtlich verfügbar. Deshalb bieten wir hier einen Überblick (Die Berichte im Südkurier unterliegen z.T. einer Zugangsbeschränkung)

Die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 24.09.2025 sieht als TOP 2 vor:

Aufstellung des Bebauungsplanes „Lauffenmühle-Riedwiesen", OT Unterlauchringen
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss die Aufstellung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
c) Beschluss den Bürgern und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGb zu geben.

https://ratsinfo.lauchringen.de/buergerinfo/si0057.php?__ksinr=729

Zum aktuellen Stand Artikel im Südkurier:

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/neuer-wohnraum-kulturszene-und-technologiezentrum-grosse-plaene-fuer-das-lauffenmuehle-areal-in-lauchringen;art372610,12475076

Vorstellung des Rahmenplans:

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/wie-es-mit-dem-lauffenmuehle-areal-weitergeht;art372610,12398623

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/politikbesuch-plaene-mit-lauffenmuehle-areal-beeindrucken-bundesbauministerin-klara-geywitz;art372610,12049410

Für das Gebiet und einen Teilbereich der Riedwiesen besteht eine Veränderungssperre

https://www.lauchringen.de/fileadmin/Website/Dateien/Leben___Wohnen/Bauen/aktuelle_Verfahren/Öffentliche_Bekanntmachung_Aufstellungsbeschluss_Vorkaufsrechtssatzung_27.05.2019.pdf

Informationen zum durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbsverfahren:

https://www.wettbewerbe-aktuell.de/ergebnis/areal-lauffenmuhle-lauchringen-260089#resultInfo

https://www.k9architekten.de/PROJEKTE/WETTBEWERBE/Lauffenmuehle%20Lauchringen%201.%20Preis

https://www.ag-freiraum.de/wettbewerbe/wb-lauffenmuehle-lauchringen

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/die-entscheidung-ist-gefallen-so-soll-das-lauffenmuehle-areal-in-lauchringen-kuenftig-aussehen;art372610,11367521

Abendspaziergang in den Riedwiesen am 16.08.2024

Über 50 Interessierte konnte Bürgermeister Schäuble am 16.09.2025 zum Abendspaziergang im künftigen „Landschaftspark Riedwiesen“ begrüßen und er kündigte bereits die nächsten Termine an:

30.09.2025 abends: Bürgerversammlung Gemeindehalle Unterlauchringen mit der Möglichkeit, Anregungen zu geben

https://www.lauchringen.de/freizeit-tourismus/veranstaltungskalender/43/vorstellung-landschaftspark-riedwiesen

15.11.2025: Öffentliche Pflanzaktion zur Pflanzung von Streuobstbäumen in den Riediwesen

Zusammen mit der
Projektleiterin der Gemeinde Lauchringen, Landschaftsarchitektin Silvia Rutschmann (https://serviceportal.lauchringen.de/kontakt-info/mitarbeiter/6132093/silvia-rutschmann)
informierten

Landschaftsarchitektin Minke Mulder (AG Freiraum, Freiburg) und https://www.ag-freiraum.de/buero-freiburg/team/230-3-mulder-minke

Landschaftsarchitekt Christian Burkhard (Büro Burkhard-Sandler, Hohentengen) https://www.burkhard-sandler.de/team/christian-burkhard.html

über das Konzept für die zukünftige Parkfläche. Dabei gaben sie Einblicke in die aktuelle Situation vor Ort, zeigten ökologische und strukturelle Herausforderungen auf – und beschrieben, wie diese durch das Projekt in Chancen für mehr Klimaschutz, Artenreichtum und Naherholung verwandelt werden können.

Wichtig ist die inhaltliche Verzahnung und Abstimmung mit der städtebaulichen Entwicklung in der Lauffenmühle.

Für den südöstlich an das Baugebiet angrenzenden Bereich der Riedwiesen hat die Gemeinde an einem Wettbewerb des Bundesumweltministeriums teilgenommen und hierbei den Zuschlag für eine 90%-Förderung im Zeitraum zwischen 1.1.2025 und 31.12.2029 erhalten

https://www.z-u-g.org/ank-lk/projekt/lauchringen/

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/lauchringen/landschaftspark-geht-in-die-umsetzung;art372610,12432003

https://www.lauchringen.de/freizeit-tourismus/landschaftspark-riedwiesen/in-der-uebersicht

https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/riedwiesenpark-in-lauchringen-erhaelt-1815-millionen-euro-bundesfoerderung/

Kerninhalte sind u.a.

(siehe auch: 

https://www.lauchringen.de/freizeit-tourismus/landschaftspark-riedwiesen/vorhaben-und-ziele,

https://www.lauchringen.de/freizeit-tourismus/landschaftspark-riedwiesen/einzelne-massnahmen)

eine ökologische Aufwertung des Bereichs östlich der Wutach ab Lauffenmühle ca 800m Richtung Süden

Entsiegelung und Rückbau baulicher Anlagen im unmittelbaren Wutachbereich

Rückbau des Schotterparkplatzes in den Riedwiesen und spätere Entwicklung zu einem naturnahen Spielbereich

Entwicklung naturnaher gestufter Waldränder entlang der Galleriewaldstrukturen entlang der Wutach

Hierbei Entnahme standortsfremder Pflanzen und Strukturen.

Entflechtung des Besucherverkehrs in diesem Bereich – Radweg wird von der Wutach nach Osten verlegt

Schaffung naturnaher Erlebniszonen, besonders für Kinder. Hierzu gab es bereits eine Beteiligungswerkstatt der Gemeinde Lauchringen für Kinder, die am Sommerferienprogramm der Gemeinde teilnahmen. https://www.lauchringen.de/freizeit-tourismus/landschaftspark-riedwiesen/berichte

Aktuell wird für das Baugebiet wie für den Landschaftspark die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen europäisch geschützter Arten sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets vorbereitet. Hierzu haben die Planungsbüros frühzeitig bereits vor Antragstellung die Naturschutzbehörde um Stellungnahme gebeten.  

Durch die Verlegung des Weges ergibt sich eine Entlastung des als FFH-Gebiet geschützten Wutachbereichs, insbesondere hinsichtlich des Entwicklungszieles Schutz der Fledermausart großes Mausohr.

https://rpf.baden-wuerttemberg.de/abt5/ref56/natura2000/taeler-schwarza-mettma-schluecht-steina/

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen-uebersicht/-/document_library/0U6Z5CnGUlw8/view/931977

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen-uebersicht/-/document_library/0U6Z5CnGUlw8/view/931985?_com_liferay_document_library_web_portlet_DLPortlet_INSTANCE_0U6Z5CnGUlw8_redirect=https%3A%2F%2Fwww.lubw.baden-wuerttemberg.de%2Fnatur-und-landschaft%2Fmap-endfassungen-uebersicht%2F-%2Fdocument_library%2F0U6Z5CnGUlw8%2Fview%2F931977

Ein Bild, das Karte, Text, Atlas enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Erhaltungsziele des FFH-Gebiets sind meist Fischarten, die nicht durch das Vorhaben negativ beeinflusst werden.

Im Gegenteil wird die Entrohrung und Renaturierung des bislang unter dem Fabrikgelände liegenden Riedbaches südlich des Baugebietes Lauffenmühle zu einer erheblichen Aufwertung der Gesamtsituation sowohl im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie als auch der FFH-Richtlinie beitragen. Ebenfalls zu einer Entlastung des FFH-Gebiets wird die Konzentration der Besucherströme auf das Hochufer des bisherigen Fabrikgeländes sowie auf einen Beobachtungspunkt am Südende des FFH-Gebiets bewirken.

Hierdurch ergibt sich insbesondere ein Entlastung für Vogelarten, die durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt sind.  

Weniger streng ist der Schutz des 1,7 Hektar großen flächenhaften Naturdenkmals „Vogelschutzgebiet an der Wutach“ im direkten Staubereich des Wasserkraftwerks der ehemaligen Lauffenmühle (Schutzgebiets-Nr.   83370650001). Es ist kein europäisch geschütztes Vogelschutzgebiet. Zwar wird die Renaturierung und Verlegung des Riedbaches von den Verboten des § 4 der ND-Verordnung erfasst sein, aber hiervon ist eine Befreiung nach § 7 der ND-Verordnung in Verbindung mit § 63 zugelassen werden. Da die Maßnahme letztlich auch der Verbesserung der Situation im Geltungsbereich der ND-Verordnung und insbesondere dem Schutzzweck nach § 3 der ND-Verordnung dient, sind keine Gründe erkennbar, warum die Maßnahme nicht im Zuge der Befreiung zugelassen werden sollte.

Für uns in Berlin

 

Parlamentarische Staatssekretärin RITA SCHWARZELÜHR-SUTTER MdB

Wahlkreis Waldshut

schwarzelühr-sutter.de